Datenschutz: Neue Änderungen für Webseitenbetreiber
Im Oktober 2019 der EuGH, im Mai 2020 BGH. Die Gerichte haben entschieden das Webseitenbetreiber eine Nutzerzustimmung zur Verwendung von Cookies einholen müssen.[1]
Hierbei muss der „Cookie“ als Methode zur Nutzererfassung verstanden werden, denn auch ohne setzen eines Cookies hat der EuGH, die Nutzererfassung zustimmungspflichtig gemacht.[2]
Als Webseitenbetreiber ist es auch wichtig zu wissen das Drittanbieter Code in der eigenen Webseite, wie bspw. Youtube-Videos, Kartenansichten oder auch Newsletteranmeldeformulare bereits eine Nutzererfassung auslösen können. Diese Drittanbieter-Code muss daher über das eingesetzte Consent-Tool verwaltet werden.
Gerne beraten wir Sie beim Einsatz eines Datenschutzkonformen Consent-Tools.
Quellen:
[1] https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/12119-bgh-urteil-cookies-einwilligung.html
[2] https://www.it-recht-kanzlei.de/matomo-richtig-verwenden-dsgvo.html